Da wollen wir hin
Seitens der Verwaltung war geplant, die Nutzung des Förderprogramms KfW 432 systematisch mit Wohnungsgenossenschaften und weiteren Akteur*innen der Immobilienwirtschaft auszurollen. Damit sollte gezielt die Dekarbonisierung der Energieversorgung sowie die energetische Sanierung und Ertüchtigung des Bestandes in Quartieren erfolgen.
Die Grundlage bildete das in 2011 gestartete und stets optimierte Förderprogramm "KfW 432 - Energetische Stadtsanierung", das zum einen die Erstellung eines integrierten, energetischen Quartierskonzeptes und zum anderen für bis zu 5 Jahre ein Sanierungsmanagement bezuschusste. Die Zuschüsse konnten zudem an z.B. Wohnungsgenossenschaften weitergeleitet werden.
Es wurden bereits erfolgreich zwei Pilot-Quartiere gestartet. Zwischenzeitlich hat der Bund das Förderprogramm im Februar 2024 als Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der Unvereinbarkeit des zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 mit dem Grundgesetz und der damit verbundenen erheblichen Reduktion des „Klima- und Transformationsfonds“ kurzfristig eingestellt.
Als zusätzliche Aufgabe gilt es nun, die aus KfW 432 eingeplanten Zuschüsse des Bundes zu ersetzen.
Hierzu prüft die Verwaltung die Aufstellung eines Kölner Programms (Arbeitstitel), das das Format des Förderprogramms aufgreift.
Das Förderprogramm KfW 432 des Bundes wurde kurzfristig eingestellt.