Da wollen wir hin
Bereits am 17. März 2022 hat der Rat der Stadt Köln die Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben beschlossen. Ziel der Maßnahme "Vergabe städtischer Grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten" ist es, eine entbürokratisierte Abwicklung der Auswahlverfahren bei der Vergabe städtischer Gewerbegrundstücke umzusetzen. Gleichzeitig sollen klimaschutzrelevante Kriterien in den Kriterienkatalog als Mindestanforderung an kaufinteressierte Unternehmen aufgenommen werden. Dabei gibt es drei Prüfphasen: In der 1. Prüfphase werden Mindestanforderungen wie den Einhalt der Effizienzbauweise 40 EE, der Flächeneffizienz sowie der Einsatz von Photovoltaik (1 kWp je errichtetem Gebäude) geprüft. In den Prüfungsphasen 2 und 3 werden Aspekte für weitere Flächeneffizienzen und dekarbonisierte Mobilität betrachtet. Für 2024 ist es das Ziel, einen Ratsbeschluss für die Umsetzung des neuen Verfahrens mit den angepassten Auswahlkriterien für die Vergabe städtischer Gewerbegrundstücke in Köln zu erwirken.