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6.3Einrichtung dezentraler Klimaschutzmanager*innen über die Kommunalrichtlinie

Bild: tirachard_stock.adobe.com

Fortschritt

Unplanmäßig

Die Förderung von Klimaschutzmanager*innen aus dem Förderprogramm NKI-Kommunale Richtlinie seitens des Projektträgers Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH befindet sich derzeit in Klärung.

Da wollen wir hin

Mit der Zunahme des Gewichts von Klimaschutzbelangen in allen Bereichen der Verwaltung, dem damit einhergehenden Bedarf der (Weiter-)Entwicklung von Entscheidungs- und Arbeitsprozessen sowie der zunehmenden Notwendigkeit der verwaltungsinternen Vernetzung und Querschnittsarbeit, entstehen vorübergehend oder dauerhaft zusätzliche Aufgaben in einer Reihe von Dienststellen. Der Bund trägt diesem Umstand Rechnung, indem Kommunen über die Kommunalrichtlinie Mittel zur Verfügung gestellt werden, Stellen für Klimaschutzmanager*innen einzurichten. Um dem erhöhten Personalbedarf gerecht zu werden, prüft die Verwaltung, in welchem Umfang die Stadt Köln bestmöglich von geförderten Klimaschutzmanager*innen-Stellen gemäß Kommunalrichtlinie profitieren kann.

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Zusammenfassung und Kontakte

  • Wirkungsziel

    Beantragung von Klimaschutzmanager*innen zur (Weiter-)Entwicklung von Entscheidungs- und Arbeitsprozessen sowie der verwaltungsinternen Vernetzung und Querschnittsarbeit im Bereich Klimaschutz.

Letzte Aktualisierung 25.09.2024