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2.7Förderprogramm erneuerbarer Energie als Bestandteil der Sportförderrichtlinie

Bild: Foto von American Public Power Association auf Unsplash

Fortschritt

Planmäßig
  • Nicht begonnen
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen

Da wollen wir hin

Heute wird Sport mehr denn je Teil des Alltags. Man trifft sich in Vereinen, Fitness-Zentren oder in der freien Natur, sei es auf dem Rhein, am Fühlinger See oder im Kölner Grüngürtel. Der expandierende Sportsektor ist seitens der Verwaltung als wesentliche Größe heutiger und zukünftiger Freizeitbetätigung zu stärken und zu entwickeln und mit den Klimaschutzzielen in Einklang zu bringen. Dabei ist es besonders wichtig, klimarelevante Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz, wie beispielsweise Photovoltaik-Anlagen für Vereinsheime, über die Sportförderrichtline der Stadt Köln im Besonderen zu fördern. Der Umwelt- und Klimaschutz wird durch den hohen Förderanteil von bis zu 87,5 % der Gesamtkosten, für klimarelevante Maßnahmen wie bspw. Photovoltaik, und eine Aufhebung der Nachrangigkeit in Bezug auf Mittelzuwendungen von EU, Bund und Ländern unterstützt. Die Verwaltung hilft bei der Beantragung, übernimmt die Kommunikation und Koordination der Fördermöglichkeiten.

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Meilensteine

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen12/2024

    Das Sportamt unterstützt die Vereine, hilft bei der Beantragung und übernimmt die Kommunikation und Koordination der Fördermöglicheiten.

Was wurde gemacht?

  • Erledigt09.02.2023

    Die Stadt Köln hat eine neue Sportförderrichtlinie, die ein Bündelung aller Förderzugänge des Sportamtes aufführt und klimarelevante Maßnahmen im Besonderen fördert.

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

1.1.2023 → 31.12.2024

Zuständige Organisation

  • Wirkungsziel

    Das Gesamtziel ist es, mittels der Bauförderung die Vereinsheime und Sportanlagen im Raum Köln energietechnisch auf den neusten Stand zu bringen und nachhaltig weiterzuentwickeln.

Letzte Aktualisierung 27.09.2024