Da wollen wir hin
Durch das Kommunale Wärmeplanungsgesetz werden Kommunen die Trägerinnen der Planung für die Wärmeversorgung zu 100% aus Erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme bis 2045. Nach In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes Anfang 2024 folgt anschließend die Umsetzung in Landesrecht. Frist für die Genehmigung der KWP ist der 30.06.2026. Der kommunale Wärmeplan für die Stadt Köln bildet die Grundlage, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen.