Da wollen wir hin
Das Wärmeplanungsgessetz (WPG) macht die kommunale Wärmeplanung für die Kommunen zur Pflichtaufgabe. Die Stadt Köln wertet als Trägerin der Planung Daten aus und erzeugt eine strategische Planung für die Wärmeversorgung zu 100% aus Erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme bis 2045. Nach In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes Anfang 2024 folgt anschließend die Umsetzung in Landesrecht. Die Frist für den Ratsbeschluss der KWP ist der 30.06.2026. Der kommunale Wärmeplan für die Stadt Köln bildet die Grundlage, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen.